Über Uns

ÖKUMENE REAL

Es begann mit mit freiwilligen, ehrenamtlichen Mitarbeitern aus Munster. Auf Anregung von Pastor Dr. Schoon-Janßen und Dr. Dieckvoss ergriffen Friedrich Balbach und Jörg Weydling die Initiative, um so etwas wie einen ‚Seniorenhilfsdienst’ zu entwerfen. Nach Überprüfung der Realisierbarkeit wurde der Dienst im September 1999 gestartet als

„Ökumenischer Hilfsdienst“.

Er bestand bis Ende 2013 aus dem „Einkaufs- und Fahrdienst“ und der „Munsteraner Tafel“. Seit Jahresbeginn 2014 ist die Tafel die ökumenische Hilfseinrichtung. Sie ist ein Dienst aller damaligen fünf Munsteraner Kirchengemeinden; sie wirkt

unter dem Dach der Kirchen

3 evangelische (St. Urbani, St. Martin, Friedenskirche Breloh)

(seit 1. Januar 2012 fusioniert zur ev.-luth. Kirchengemeinde Munster),

1 evangelische Militärkirchengemeinde,

1 röm.-kath. Gemeinde

mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Munster

Start: Freitag 17. September 1999

Ort: Gemeinderäume von St. Michael (röm.- kath.)

(seit Juni 2008 in den GdeRäumen von St. Martin).

Einzelheiten

z. Zt. insgesamt 36 Mitarbeiter.

Ausgabe: jede Woche freitags (= 52 / Jahr)

09:45 – 10:30: Registrierung von Neukunden

09:30 – 11:30 Warenausgabe entsprechend der Gruppeneinteilung

Tafel Idee

Es gibt auch in Munster viele Menschen, die z.B. durch Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit, Scheidung, knappe Rente oder andere missliche Lebensumstände in finanzielle Not geraten sind. Obwohl es in Deutschland Lebensmittel im Überfluss gibt, müssen diese Mitbürger oft am Essen sparen.

Ziel der Munsteraner Tafel ist es daher, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, zu sammeln und an Bedürftige zu verteilen. Dies geschieht direkt durch Ausgabe der Lebensmittel. Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt gegen einen symbolischen Betrag von derzeit einem Euro je erwachsener Person.

Diese Arbeit der Munsteraner Tafel ist nur möglich durch die Unterstützung zahlreicher engagierter Helfer und Förderer. Das Motto der Tafeln lautet:

„Jeder gibt, was er kann“

Der eine spendet Lebensmittel (z.B. Bäckereien, Supermarktketten, Einzelhandelsgeschäfte), der andere hilft mit Sachspenden (z.B. Einweghandschuhe, Reinigungsmittel). Ein dritter spendet Geld (z.B. für Strom, Heizung, Treibstoff, Büromaterial, Telefon, Porto, Werbekosten). Und viele Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich bei der Munsteraner Tafel.

TAFELN IN NIEDERSACHSEN

Hier gelangen Sie zu den Tafeln in Niedersachsen

Tafel Grundsätze

Präambel

Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und doch gibt es Lebensmittel im Überfluss. Die Tafeln in Deutschland bemühen sich hier um einen Ausgleich. Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.

Grundsatz 1

Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab.

Durchführungsbestimmung

Die Tafeln können auch Artikel des täglichen Bedarfs ausgeben. Der Schwerpunkt muss auf dem Einsammeln und Ausgeben von Lebensmitteln liegen.

Die Abgabe erfolgt unentgeltlich oder gegen einen geringen Kostenbeitrag, grundsätzlich eine Münze pro Haushalt und Ausgabe.

Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabenordnung § 53 unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und wird von jeder Tafel individuell festgelegt.

Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unter Beachtung der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und des Infektionsschutzgesetzes.

Grundsatz 2

Die Arbeit der Tafeln ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiter.

Grundsatz 3

Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender und Sponsoren unterstützt.

Grundsatz 4

Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.

Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.

Grundsatz 5

Der Name ‚Tafel‘ ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. rechtlich geschützt.

Durchführungsbestimmung

Die Bezeichnung des Vereins oder des Projekts ist grundsätzlich der vorangestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen ‚Tafel‘ und ggf. e.V., z.B. Berliner Tafel e.V.

Tafeln in Trägerschaft dürfen die Bezeichnung des Trägers als Zusatzinformation verwenden.

Davon abweichende Bezeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverbands Deutsche Tafel e.V. Der Name ‚Tafel‘ ist schriftlich beim Bundesverband Deutsche Tafel e.V. zu beantragen und wird ausschließlich an juristische Personen für konkrete Tafelprojekte vergeben.

Das Logo des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. sollte von der lokalen Tafel in Form und Farbe ohne jede Veränderung übernommen werden.

Grundsatz 6

Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.

Durchführungsbestimmung

Bei Unstimmigkeiten in der regionalen Tafelarbeit, z. B. bei Tafelneugründungen oder bei bereits bestehenden Tafeln, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Bedürftigen vor Ort angestrebt werden. Ist dies nicht möglich, sind die zuständigen Ländervertreter hinzuzuziehen.

Die Tafeln tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus. Die Tafeln helfen einander mit dem Ziel, die lokale Tafelarbeit wirkungsvoll zu unterstützen.

Grundsatz 7

Die Tafelgrundsätze des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland.

Die Tafel erklärt durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafelgrundsätze.

Grundsatz 8

Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafelgrundsätze. Bei Nichteinhaltung der Tafelgrundsätze beantragt der Bundesverband in Abstimmung mit dem zuständigen Ländervertreter ein Verfahren zur Aberkennung des Namens ‚Tafel‘ und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Deutsche Tafel e.V..

QUELLE: WWW.TAFEL.DE

Wie kann ich helfen?

WIE FUNKTIONIERT DAS?

Die Munsteraner Tafel finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Daher brauchen wir viele Freunde und Förderer, um hilfsbedürftige Mitmenschen zu unterstützen.Sie sind alle herzlich willkommen!

Mit einem monatlichen Betrag von z. B. 10 € helfen Sie unmittelbar denen, die unsere Unterstützung dringend benötigen.

Auch so können Sie der Munsteraner Tafel helfen:

Spenden Sie Lebensmittel: z.B. Obst, Gemüse, Konserven, Säfte, Süßwaren usw. – auch kurz vor dem Ablaufdatum. Wir holen die Waren im Umkreis von Munster gern ab. Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt.

Auch Sachspenden sind uns willkommen: z.B. Artikel des täglichen Bedarfs (Einweghandschuhe, Putzmittel, Plastiktüten, Haushaltstücher etc.). Auch hier holen wir die Ware gern ab.

Unterstützen Sie uns finanziell: z.B. für Porto, Treibstoff, Unterhalt und Versicherung des Tafelfahrzeuges.

Wir freuen uns über Ihre einmalige Geldspende ebenso wie über einen Dauerauftrag, der uns mehr Planungssicherheit gibt. Eine Spendenquittung für das Finanzamt stellt Ihnen das Kirchenamt Celle aus; dieses Amt verwaltet übrigens auch unsere Finanzen.

… ODER SO:

Beim täglichen / wöchentlichen Einkauf kaufen Sie „eins mehr“ (Nudeln, Kaffee, Schokolade, Kindernahrung, etc.), eben einen Artikel von Ihrem Einkauf mehr – und spenden diesen der Munsteraner Tafel. Solange die örtlichen Lebensmittelgeschäfte noch nicht alle mitmachen, sollten Sie diese Ware bitte bei uns im Lager (Marienburgerstr. 1) nach kurzer telefonischer Ankündigung (05192-9760 419 oder -420) abgeben. Wir freuen uns für unsere Kunden auf Sie und Ihre Gaben!