Des Tafels Kern
Das Angebot der Munsteraner Tafel kann vorrangig von jedem Munsteraner Bürger in Anspruch genommen werden, der über ein nur geringes Einkommen verfügt und Inhaber eines Bescheides des Sozialamtes ist, von anderen Zuwendungen lebt, oder sich momentan in einer misslichen Lebenslage befindet.
Ebenso von zeitl. begrenzt hier wohnenden Migranten. Für diesen Personenkreis stellen wir auf Antrag eine Berechtigungskarte aus, für die wir eine geringe Gebühr erheben. Dieses Geld wird für die entstandenen Verwaltungskosten verwendet.
Ausgabestelle
Die Munsteraner Tafel hat in St. Martin, Marienburger Str. 1, ihre Ausgabestelle.
Registrierung von Neukunden: freitags von 9:45 bis 10:15 Uhr
Ausgabezeiten
Die Ausgabe ist in 7 Gruppen eingeteilt:
Gruppe 1: von 09:00 – 09:30 Uhr
Gruppe 2: von 09:30 – 09:50 Uhr
Gruppe 3: von 09:50 – 10:10 Uhr
Gruppe 4: von 10:10 – 10:30 Uhr
Gruppe 5: von 10:30 – 10:50 Uhr
Gruppe 6: von 10:50 – 11:10 Uhr
Gruppe 7: von 11:10 – 11:30 Uhr
Eine Ausgabe von Lebensmittel ist nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises möglich.
Hilfe und Beratung
Wenn’s mal kneift
SCHULDNERBERATUNG IM CAFÉ ATEMPAUSE
Die Termine für Kaffeestunde und Schuldnerberatung bitte telefonisch unter u.a. Telefonnummer erfragen:
Telefon: 05192 – 70 60
Website: www.cafe-atempause.de
Vertraulichkeit ist garantiert.
KLEIDERSTÜBCHEN
donnerstags von 15:00 – 18:00 Uhr; Kleidung für Kinder und Erwachsene.
BERATUNG
Rettungsinsel für Alkohol- und Medikamentenabhängige und Angehörige:
Treffen Montags 19:00 – 21:00 Uhr im Forum Gesundheit der Sonnenapotheke, Tel.: 05192 982030
Berechtigungskarte
REGISTRIERUNG IST NÖTIG
Wer über einen längeren Zeitraum unsere Angebote nutzen möchte, erhält dafür auf Antrag eine Berechtigungskarte (=Ausweis). Diese hat Gültigkeit bis zum Ablauf Ihres amtlichen Bescheides. Danach muss eine Verlängerung beantragt werden. Mit der Karte können wöchentlich Lebensmittel abgeholt werden. Auf der Karte stehen Namen, die Anzahl der Personen und die Abholzeit der Bedarfsgemeinschaft..
Für die Ausstellung wird zunächst der jeweilige Personalausweis bzw. die Geburtsurkunde der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen benötigt. Ebenso ist die Berechtigung durch die Vorlage des jeweiligen Einkommensbescheides (ALG I, ALG II, Einkommen nach SGB II oder XII etc.) so wie Wohngeld nachzuweisen. Für die Bearbeitung und Erstellung einer solchen Karte wird eine Gebühr von 2,00 Euro erhoben. Dieser Betrag wird für die Herstellung der Berechtigungskarten verwendet. Ohne gültigen Ausweis kann keine Ausgabe erfolgen. Also denken Sie rechtzeitig daran Ihren Ausweis verlängern zu lassen. Für die Verlängerung wird keine Gebühr erhoben, jedoch bei Verlust des Ausweises.
Ansprechpartner:
Michael Klingbeil
05192-97 60 419 und -420
Registrierung von Neukunden:
freitags von 9:45 bis 10:30 Uhr